Bisher sind nur Solaranlagen bis zu 10 Quadratmetern Fläche von der Baubewilligungspflicht ausgenommen. Die Sofortmassnahme des Regierungsrates gilt für der Gebäudehülle und der Umgebung angepasste, nicht reflektierende Solaranlagen in Dach- und Fassadenflächen wie auch für Anlagen, die direkt auf dem Boden installiert werden.
Mit der Lockerung der Bewilligungspflicht für Solaranlagen leistet der Regierungsrat einen weiteren Beitrag zur vermehrten Nutzung der erneuerbaren Energie. Er setzt damit auch das im parlamentarischen Vorstoss von Kantonsrat Josef Langenegger formulierte, gleichlautende
Anliegen direkt um.








Neuen Kommentar schreiben