Die Pauschalbesteuerung im Kanton Luzern wird beibehalten. Die Stimmberechtigten unterstützten mit 52,05 Prozent am 11. März den Gegenvorschlag des Regierungsrats. Künftig kommen nicht erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Luzern ihren Wohnsitz haben, nur in den Genuss der Pauschalbesteuerung, wenn sie ein Vermögen von mindestens zwölf Millionen Franken besitzen. Das steuerbare Einkommen muss mindestens 600'000 Franken betragen.