Krebspest: Sperrgebiet bei Sempachersee und Suhre

Bei einem Krebs aus dem Sempachersee wurde Krebspest festgestellt. Bei einheimischen Krebsen endet die Krankheit fast immer tödlich. Für andere Tierarten und für Menschen ist die Krebspest ungefährlich.

Foto: Gesunde Edelkrebse
Christian Hodel

Damit die Tierseuche nicht verschleppt wird, hat der Kantonstierarzt beim Sempachersee und bei der Suhre ein Sperrgebiet verfügt.

Dabei gelten folgende Vorschriften:
 
•    Lebende Krebse dürfen weder in das Sperrgebiet eingeführt noch aus diesem entfernt werden.
•    Tote oder getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, müssen entsorgt werden.
•    Fischereigeräte wie Stiefel, Kleider oder Netze, die im Sperrgebiet verwendet werden, müssen nach ihrem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
•    Fische oder andere Wassertiere aus dem Sperrgebiet dürfen nicht in Kontakt mit Fischen oder anderen Wassertieren ausserhalb des Sperrgebiets geraten.
 
Die Sperre gilt für mindestens fünf Jahre. Die lange Sperrdauer erklärt sich dadurch, dass der Pesterreger bzw. die Pilzsporen auf toten Krebsen lange weiterleben können. Im Wasser überleben die Sporen jedoch nur bis zu fünf Tage.


Zerfall des Panzers und Pilzwucherungen
Die Krebspest ist weltweit verbreitet. In der Schweiz kommt es seit den 1980er Jahren immer wieder zu Ausbrüchen in freien Gewässern. Erkrankte Krebse sind auffallend matt, sie leiden zudem an Gewichtsverlust und einem Zerfall ihres Panzers. Bei toten Krebsen gibt es wattebauschartige Pilzwucherungen aus den Gelenkhäuten, oftmals auch aus den Augen. Ein Impfstoff gegen die Krankheit oder eine andere Behandlung der Erkrankung existiert nicht.

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