Vergewaltigung - Täter nicht gefasst

Am 21. Juli 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt. Trotz umfangreichen Ermittlungen, konnte der Täter bisher noch nicht gefasst werden. Die Staatsanwaltschaft schliesst die Untersuchung vorläufig ab.

Claudio Brentini

Die Luzerner Polizei hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und durchgeführt. Das Opfer konnte aufgrund ihres Gesundheitszustandes über eine längere Zeit nicht zum Vorfall befragt werden. Während mehreren Wochen wurden im Umfeld vom Tatort Personenkontrollen durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde mehrmals mittels Medienmitteilungen informiert und mit spezifischen Fragen zur Mithilfe aufgefordert. Zudem hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung für Hinweise, welche zur Täterermittlung führen, ausgesetzt. Sämtliche Hinweise wurden fortlaufend überprüft und abgeklärt. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen. Knapp 10'000 Personendaten wurden im Zusammenhang mit der Tat überprüft. 371 Männer wurden zu einem Massen-DNA-Tests aufgeboten. Zudem wurden mehrere tausend Handynummern erhoben, welche zur Tatzeit im Gebiet des Tatortes aktiv waren. Davon wurden 1'863 Handydaten detailliert ausgewertet. Bei 32 Personen, welche über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, hat die Staatsanwaltschaft DNA-Test's durchgeführt. Aktuell ist noch eine DNA-Auswertung im Ausland hängig.

Als weiteres Ermittlungselement wurde eine Fallberatung der nationalen ViCLAS/OFA-Einheit in Anspruch genommen. Losgelöst von den bisherigen Ermittlungen haben diese den Fall nochmals aufgerollt und alternative Ermittlungsansätze erarbeitet. Diese Hinweise wurden überprüft, blieben aber erfolglos.

Die Staatsanwaltschaft hat zudem rund 300 Hinweise zum möglichen Tätername "Aaron" überprüft. In diesem Zusammenhang wurden wiederum fünf DNA-Analysen durchgeführt, welche jedoch nicht zum Erfolg führten.

Alle Hinweise aus der Bevölkerung wurden laufend überprüft. Es liegen keine neuen Ermittlungsansätze mehr vor. Die Staatsanwaltschaft kommt daher zu einem vorläufigen Abschluss der Untersuchung. Spurenabgleiche finden aber weiterhin laufend statt. Weiterführende Ermittlungen werden getätigt, sobald neue Erkenntnisse oder Hinweise zum Fall vorliegen.

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