Anklage fordert Schuldsprüche

Heute hielt der Staatsanwalt am zweiten Verhandlungstag im Fall Vilmar Horn sein Plädoyer. Für ihn war klar, dass die Beschuldigten keine Einsicht oder Reue zeigten und die Tat verhamlosten. Alle drei Angeklagten seien schuldig zu sprechen.

Claudio Brentini

Der Ankläger sah es als erwiesen an, dass zwei Messer im Spiel waren und damit zwei Personen für die Tötung des Brasilianers in Frage kommen. Wer genau zugestochen hat, liess er offen. Er stellte aber klar, dass sich alle drei mitschuldig gemacht haben und dies wiedersprach den Aussagen der drei Angeklagten vom Vortag. Der im Kosovo lebende Beschuldigte hätte zum Beispiel beim Auto bleiben können, er sei aber mit den anderen zwei auf die Brasilianer losgegangen. Dabei sei er ebenfalls mit einem Messer bewaffnet gewesen, was eine vollkommen andere Darstellung der Ereignisse war, als am Vortag der Angeklagte zu Protokoll gegeben hat. Einzig einer der Beschuldigten wurde vom Vowurf der Tötung entlastet, wobei dieser trotzdem äusserst aggressiv und brutal vorgegangen sei. Er habe mit einem Hammer auf einen wehrlos am Boden liegenden Brasilianer eingeschlagen und so eine ernsthafte Verletzung in Kauf genommen

Der Staatsanwalt ging auch auf die anderen Anklagepunkte der in der Schweiz lebenden Beschuldigten ein und zeigte auf, dass diese wiederholt straffällig geworden sind, auch nach der Tatnacht. Damit demontierte er die Aussagen der Beschuldigten und zeichnete ein Bild von Tätern und nicht von Opfern. So schilderte er zum Beispiel detailliert die Körperverletzungen, die einer der Angeklagten seiner Ehefrau zugefügt hat. Diese widerrief zwar später ihre Anzeigen, wie auch ihr Mann seine Teilgeständnisse, die Aussage aber, sie hätte sich die Verletzungen selber zugefügt, seien nicht glaubhaft. Ein zweiter Beschuldiger verstiess wiederholt gegen die Strassenverkehrsordnung und gab dabei vor allem der Versicherung und dem Strassenverkehrsamt die Schuld. In einem anderen Kanton ist ein weiteres Verfahren gegen ihn hängig.

Alle drei seien äusserst aggressiv vorgegangen und hätten die Brasilianer, welche sich bereits auf dem Heimweg befunden hätten verfolgt und mit Gegenständen und Waffen angegriffen. Die Vertuschung nach der Tat sei ein Beweis für die hohe kriminelle Energie der drei Beschuldigten. Der Ankläger forderte Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren und beantragte, alle drei Angeklagten schuldig zu sprechen.

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