Kanton Luzern will Öffentlichkeitsprinzip einführen

Im Kanton Luzern soll der Zugang zu amtlichen Informationen erweitert werden. Zu diesem Zweck unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Die Transparenz der kantonalen Verwaltung wird dadurch erhöht.

Der Luzerner Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Botschaft zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips vor. Künftig soll jede Person Zugang zu amtlichen Informationen erhalten, ohne dass sie ein besonderes, schutzwürdiges Interesse an der Einsichtnahme nachweisen muss. Damit sollen der Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der kantonalen Verwaltung transparenter werden.

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