Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus

Im Fall der Vergewaltigung einer 26-jährigen Frau in Emmen am 21. Juli bittet die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe. Die Staatsanwaltschaft hat eine Belohnung von bis zu 10'000 Franken ausgesetzt. Da das Opfer noch nicht detailliert befragt werden konnte, fehlen der Polizei für die zielgerichtete Ermittlungsarbeit wichtige Informationen.

Manuela Mezzetta

Die junge Frau wurde am Dienstag, 21. Juli, um etwa 22.20 Uhr in Emmen auf dem Dammweg bei der Reussbrücke von einem Unbekannten vom Fahrrad gerissen und vergewaltigt. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat. Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen, die Angaben zum Fall machen können, werden gebeten, dies umgehend zu melden. Die Telefonnummer lautet 041 248 81 17, E-Mail: [email protected].

Die Polizei stellt besonders folgende Fragen an die Öffentlichkeit:

- Gibt es Frauen, die im fraglichen Gebiet verbal oder anderweitig sexuell belästigt oder sogar angegriffen worden sind und dies der
Polizei noch nicht gemeldet haben?

- Wurden Personen im fraglichen Gebiet Opfer eines anderen Deliktes (zum Beispiel Diebstähle, Entreissdiebstähle, Raubüberfälle) oder Versuchen dazu? Wurde noch keine Meldung an die Polizei gemacht?

- Gibt es Personen, die im fraglichen Gebiet am Dienstag, 21. Juli, zwischen 21.30 und 24 Uhr unterwegs waren und von der Polizei noch nicht kontaktiert wurden? Es wurde festgestellt, dass der Weg zu später Stunde häufig von Joggern frequentiert wird. Wurden allenfalls von Joggern sachdienliche Wahrnehmungen gemacht?

- Gibt es Personen, die zu einem anderen Zeitpunkt, im fraglichen Gebiet, verdächtige Wahrnehmungen (zum Beispiel männliche Personen, welche Passantinnen intensiv beobachtet
haben) gemacht haben und diese der Polizei noch nicht gemeldet haben?

- Gibt es Personen, die vor dem Tatzeitpunkt im fraglichen Gebiet regelmässig festgestellt werden konnten und seit diesem Zeitpunkt dort nicht mehr angetroffen werden?

- Sind Personen nach dem Tatzeitpunkt, insbesondere nach dem Bekanntwerden der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für das Opfer, durch Verhaltensänderungen oder unerklärbares, ungewohntes Verhalten aufgefallen (zum Beispiel plötzlicher, übermässiger Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsplatzabsenzen, Änderung der Gemütsverfassung)?

- Haben sich Personen mit angeblich authentischen spezifischen Informationen zur Tat und/oder zu den polizeilichen Ermittlung in Szene gesetzt oder sich allenfalls sogar anvertraut?

- Sind Personen durch ein offensichtlich übersteigertes Interesse an diesem Fall aufgefallen (zum Beispiel wurde das Thema in Diskussionen immer wieder von derselben Person
aufgegriffen)?

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