Strafuntersuchung gegen Polizei- und Kripochef

Der Staatsanwalt, der den Polizeieinsatz vom März in Malters untersucht, hat nach einer ersten Voruntersuchung offiziell je eine Strafuntersuchung wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet.

Manuela Mezzetta

Am Dienstag, 8. März 2016, 16 Uhr, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Eine Frau, welche sich in der Wohnung aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt und schoss aus der Wohnung. Im Verlauf vom Polizeieinsatz hat sich die Frau in der Wohnung mit einer Schusswaffe das Leben genommen.
 
Der Sohn der Verstorbenen hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes eine Anzeige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Christoph Rüedi wurde auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Luzern vom Kantonsgericht als ausserkantonaler Staatsanwalt mit der Untersuchung beauftragt.
 
Staatsanwalt Christoph Rüedi hat die Voruntersuchung geführt und die Umstände der Selbsttötung abgeklärt. Dazu wurden mehrere Personen befragt. Er kommt zum Schluss, dass nach den ersten Einvernahmen ein Fehlverhalten der Verantwortungsträger des Polizeieinsatzes nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden kann. Dabei muss noch näher untersucht werden, ob ausreichend Alternativen zum gewählten Vorgehen geprüft worden sind. Der a.o. Staatsanwalt hat nun Strafuntersuchungen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei eröffnet. Zweck der Untersuchung ist die detaillierte Abklärung des Polizeieinsatzes und der Frage der Verantwortlichkeit der Beschuldigten hinsichtlich des Versterbens der Frau. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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