Prämienverbilligungen auch ohne Budget

Weil der Kanton Luzern derzeit über kein gültiges Budget verfügt, ist eine definitive Berechnung und Auszahlung des Prämienverbilligungs-Anspruchs nicht möglich. Nun hat der Kantonsrat einem Vorschlag der Regierung zugestimmt. Damit können die Verbilligungen zum Teil ausbezahlt werden.

Claudio Brentini

Der Luzerner Kantonsrat hat gestern in seiner Januarsession mehrere dringlich eingereichte Vorstösse betreffend Auszahlung der individuellen Prämienverbilligung trotz budgetlosem Zustand behandelt. Dabei hat er dem Lösungsvorschlag des Regierungsrates zugestimmt, die Prämienverbilligungsverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2017 wie folgt anzupassen:

Bis ein definitiver Voranschlag vorliegt, wird für das Jahr 2017 der ordentliche Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung lediglich provisorisch festgesetzt. Dabei wird von den Werten des Jahres 2016 ausgegangen und nur 75 Prozent des provisorisch errechneten Betrages ausbezahlt (Januar bis September 2017). Sobald der Kanton über ein rechtskräftiges Budget verfügt, legt der Regierungsrat die definitiven Werte fest. Sollte Ende September 2017 noch kein definitiver Voranschlag vorliegen, könnte der Regierungsrat mit einer weiteren Verordnungsänderung entscheiden, dass auch die restlichen 25 Prozent ausbezahlt werden. Mit dieser Lösung können bis Ende Februar 2017 mindestens 80 Prozent der hängigen Gesuche geprüft werden.

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