Luzern führt elektronische Stimmenzählung ein

Das Erfassen und Auszählen von Stimmzetteln bei Abstimmungen in den Urnenbüros wird künftig elektronisch möglich sein. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Sie soll am 15. April in Kraft treten.

Claudio Brentini

Die Gemeinden sind ab Inkrafttreten der Verordnung frei, E-Counting für Abstimmungen einzuführen oder weiterhin nach gewohnter Praxis die Stimmzettel zu erfassen und auszuzählen. Wahlen werden nach wie vor nach den herkömmlichen Methoden ausgezählt. Bei der Einführung von E-Counting für Abstimmungen müssen die Gemeinden rechtzeitig vor dem erstmaligen Einsatz beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) ein Gesuch einreichen und insbesondere die technischen und organisatorischen Abläufe sowie die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nachweisen.

Ein Umdenken erfordert E-Counting auch bei den Stimmenden. Die Abstimmungsfragen auf den elektronisch lesbaren Stimmzetteln sind nicht mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten, sondern durch Ankreuzen des entsprechenden Antwortfeldes. Nur so kann der Scanner den Stimmzettel lesen. Werden beim manuellen Erfassen und Auszählen heute für die Abstimmungen auf den drei Staatsebenen drei unterschiedliche Stimmzettel verwendet, so findet mit dem elektronischen Erfassen eine Vereinfachung statt. Damit E-Counting seine Vorteile – vereinfachtes und beschleunigtes Auszählen der Stimmen – ausspielen kann, werden eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen auf einem Stimmzettel aufgeführt und die Abstimmungsfragen fortlaufend nummeriert. Insbesondere grosse Gemeinden können mit E-Counting die Abstimmungen effizienter durchführen und dadurch Kosten einsparen.

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