Leinenpflicht von April bis Juli

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Wer die Leinenpflicht missachtet, riskiert eine Busse von 100 Franken.

 

Manuela Mezzetta

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen (Foto), Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Mit Inkrafttreten der neuen Kantonalen Jagdgesetzgebung per 1. April 2018 gelten Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht als Ordnungswidrigkeit und können mit 100 Franken sanktioniert werden.

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