Feuerverbot im Kanton Luzern

Ab sofort gilt im Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Freien. Auch das Zünden von Feuerwerk aller Art ist ab sofort verboten. Dies wegen der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Waldbrandgefahr. Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

Manuela Mezzetta

Das hochsommerliche Wetter der letzten Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot.

Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:
 
- Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
- Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Meter.
- Das Steigenlassen von "Heissluftballonen/Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gasgrill. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
- Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet und mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken belegt. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
 
Es bedarf nun länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft.

Laufend aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage der Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

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