Keine Gebühr für Papierrechnung

Ab sofort werden die Rechnungen für die Verkehrssteuern wieder gratis versandt. Das Kantonsgericht hat diese Woche eine Beschwerde gegen die Gebühr von 1,50 Franken für Papierrechnungen gutgeheissen. Die Gebühr wurde ab Anfang Jahr erhoben.

Manuela Mezzetta

In der verwaltungsrechtlichen Beschwerde wurde die Rechtmässigkeit der Gebühren von 1,50 Franken für den administrativen Aufwand beim Versand der Papierrechnungen für die Verkehrssteuern in Frage gestellt. Die Massnahme wurde im Zusammenhang mit der Organisationsentwicklung 2017 (OE17) per 1. Januar 2018 eingeführt. Das Kantonsgericht ist nun der Auffassung, dass der Aufwand bereits in jenem Betrag enthalten sei, der dem Strassenverkehrsamt für den Steuereinzug zustehe.

"Wir nehmen den Entscheid zur Kenntnis und richten uns danach", sagt Regierungsrat Paul Winiker, Vorsteheher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Von der Gebühr "befreit" sind aber nur Papierrechnungen für die Verkehrssteuern. Für alle weiteren Dienstleistungen erhebt das Strassenverkehrsamt weiterhin eine Gebühr von 1,50 Franken für Papierrechnungen. "Das betrifft beispielsweise Gebühren bei Fahrzeug- oder Lenkprüfungen, Gebühren für Fahrzeug-Einlösungen oder bei Schilder- und Halterwechsel", sagt Winiker. Wer via E-Banking die Zustellung einer E-Rechnung veranlasst, kann diese Zusatzgebühr vermeiden.

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