Sondersession: Kantonsrat stimmt Reform zu

Der Luzerner Kantonsrat hat an der Sondersession vom 18. Februar der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) in zweiter Beratung zugestimmt. Die umfassende Staatsreform regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Volksabstimmung findet am 19. Mai statt. 

Christian Hodel

Über die AFR wurde am 18. Februar in einer Sondersession zum zweiten Mal beraten. Mit 66 Ja zu 43 Nein wurde die Reform angenommen. Die Vorlage ist allerdings umstritten, einerseits bei der Ratslinken, aber auch einzelne bürgerliche Politiker lehnen das Reformwerk ab. Elf Gemeinden haben sich im Vorfeld zudem gegen die AFR ausgesprochen. Bemängelt wird unter anderem die Verknüpfung mit der Steuervorlage des Bundes (Staf) und der kantonalen Steuergesetzrevision, über welche ebenfalls am 19. Mai abgestimmt wird.

 Die AFR 18 ist eine umfassende Staatsreform und regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Gemeinden werden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug übernehmen Gemeinden andere Aufgaben, etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV. Ebenso ist ein Steuerfussabtausch vorgesehen – der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit, die Gemeinden senken ihre Steuerfüsse im selben Umfang. Ein Teil der Gegenfinanzierung wird zudem durch die Steuergesetzrevision 2020 geregelt, welche auch die neuen Vorgaben des Bundes in kantonales Recht überführt – allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf). Über diese eidgenössische Vorlage wird die Stimmbevölkerung ebenfalls am 19. Mai befinden.

 

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