Schatzungsgesetz wird abgeschafft
Die Steuerbehörden des Kantons Luzern sollen den Wert der Grundstücke künftig häufiger, aber in einem einfacheren Verfahren schätzen. Neu soll der Gebäudewert aus dem Gebäudeversicherungswert, der Landwert aus Marktdaten abgeleitet werden. Dem Kanton soll dies, bei gleichbleibenden Steuereinnahmen, Einsparungen von 1,5 Millionen Franken einbringen.
Das Schatzungsgesetz ist in den letzten 30 Jahren praktisch unverändert geblieben. Die Forderung nach einer Vereinfachung sei seit zehn Jahren ein politisches Thema, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Der Regierungsrat schlage nun dem Kantonsrat vor, das Schatzungsgesetz abzuschaffen und die Bestimmungen über die Immobilienbewertungen ins Steuergesetz zu integrieren. (sda)
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