Zwei Seetaler in den VLG-Vorstand gewählt

Der Hohenrainer Gemeinderat und Kantonsrat Fredy Winiger wurde neu in den Vorstand des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) gewählt. Er setzte sich gegen den Megger Gemeindepräsidenten Urs Brücker durch. Auch der Eschenbacher Gemeindeammann Markus Kronenberg ist neu im Vorstand vertreten. Er musste sich gar gegen zwei Konkurrenten durchsetzten. Die neue VLG-Präsidentin heisst Sibylle Boos-Braun.

Die drei neuen Vorstandsmitglieder (v.l.n.r.), Fredy Winiger, Sibylle Boos-Braun, Markus Kronenberg.
Jonas  Hess

70 Delegierte der Luzerner Gemeinden mussten am Donnerstag an der ausserordentlichen GV in Ebikon gleich drei vakante Vorstandssitze neu besetzen. Die Versammlung wurde von Vizepräsident Beat Bucheli geleitet. Sie wählten dabei einstimmig die 53- jährige Gemeindepräsidentin von Malters, Sibylle Boos-Braun zur neuen VLG Präsidentin. Boos-Braun, welche seit 2019 auch Kantonsrätin ist, ersetzt den zurückgetretenen Verbandspräsidenten und ehemaligen Emmer Gemeindepräsidenten Rolf Born.

Für den Vorstandssitz im Bereich Bau- und Umwelt konnten die Delegierten zwischen dem Hohenrainer Gemeinderat Fredy Winiger und dem Megger Gemeindepräsidenten Urs Brücker wählen. Während Brücker 32 Gemeinden mit 155 Stimmen auf sich vereinigte, kam Winiger auf 38 Gemeinden und 173 Stimmen. Somit wurde Fredy Winiger als neues Vorstandsmitglied und Bereichsleiter BUWD gewählt. Fredy Winiger, der gleichzeitig Kantonsrat ist, ersetzt den im Frühling zum Regierungsrat gewählten ehemaligen Inwiler Gemeindeamman Fabian Peter.

Für den Bereich Finanzen bewarben sich gleich drei Personen, so der Emmer Finanzvorsteher Patrick Schnellmann, der Rooter Finanzvorsteher Patrick Meier und der Eschenbacher Gemeindeammann Markus Kronenberg. Dabei setzte sich der Eschenbacher Markus Kronenberg im 2. Wahlgang gegen Schnellmann und Meier durch, indem er 45 Gemeinden und 166 Stimmen auf sich vereinigte und damit das notwendige Mehr erreichte.

Das notwendige Mehr für eine Wahl betrug jeweils 24 Gemeinden und 165 Stimmen. Jede Gemeinde hat gemäss Statuten eine «Standesstimme» sowie eine unterschiedliche Anzahl Stimmen aufgrund ihrer Bevölkerungsstärke.

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