Zählerablesung ausgesetzt

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus erklärte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage». Dieser Entscheid hat auch Auswirkungen auf die Prozesse bei EWL Luzern.

Die EWL verzichtet auf Zählerablesungen. Foto: Pixabay
Jonathan Furrer

Bis auf weiteres werden als Schutzmassnahme keine Zählerablesungen vor Ort mehr ausgeführt. In dieser Übergangszeit verrechnet die EWL den Energieverbrauch auf Basis des Vorjahres. Sobald die «aus-serordentliche Lage» aufgehoben ist, werden die Zähler wie gewohnt wieder vor Ort abgelesen. Der provisorisch in Rechnung gestellte Verbrauch wird bei der nächsten Jahresablesung mit dem effektiv verrechneten Verbrauch abgeglichen. Die daraus entstehenden Abweichungen werden selbstver-ständlich gutgeschrieben, beziehungsweise bei einer späteren Ablesung in Rechnung gestellt.

Die Versorgungssicherheit der EWL sei von dieser «ausserordentliche Lage» nicht betroffen.  Die EWL sei wie gewohnt rund um die Uhr im Einsatz und stellt damit die tägliche Versorgung von Energie, Wasser und Telekommunikation sicher.

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