LUKS schränkt Besuchsrecht weiter ein

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren und eine grösstmögliche Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende zu gewährleisten, verschärft das Luzerner Kantonsspital (LUKS) das generelle Besuchsverbot.

Manuela Mezzetta

Aufgrund der starken Zunahme der mit dem Coronavirus infizierten Personen in der Schweiz, verschärfe sich die Situation, heisst es in einer Mitteilung des LUKS. Die Infektionsgefahr ist gross und kann nur durch die Umsetzung der vom BAG verordneten Massnahmen wie konsequentes Abstandhalten (Social Distancing) eingedämmt werden. Die bestmögliche Sicherheit von Patientinnen und Patienten und dem Personal sei dem LUKS sehr wichtig.

Aus diesem Grund wird das Besuchsrecht weiter eingeschränkt. Das generelle Besuchsverbot bleibt bestehen, neu gelten folgende Ausnahmen: Im Kinderspital ist nur noch eine Begleitperson – Mutter oder Vater (bisher Eltern) – zugelassen. Partner von gebärenden Frauen dürfen sich nur noch für die Geburt im Spital aufhalten. Nahe Angehörige bei sterbenden Menschen oder bei unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten dürfen im Spital anwesend sein. Zudem sind bei Schwangerschaftskontrollen Partner als Begleitung nicht mehr zugelassen und es können auch keine Familienzimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt. Berechtigte Besucher erhalten einen Besucher-Badge.

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