Erhebliche Waldbrandgefahr durch anhaltende Trockenheit

Infolge des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetters erhöht der Kanton Luzern die Gefahrenstufe auf «erheblich» (Stufe 3). Per sofort gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das bedeutet, Feuer sind nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.

Die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist lokal unterschiedlich ausgeprägt. Insgesamt stufen die Forstbehörden die Gefahrensituation als erheblich ein (Stufe 3). Im nördlichen Kantonsteil und an südost- bis südwestexponierten Lagen wie beispielsweise an der Rigi ist es sehr trocken.

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