Schadenersatzansprüche können länger geltend gemacht werden

Mögliche Opfer sollen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kanton Luzern länger geltend machen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Verjährungsfrist von zehn auf zwanzig Jahre zu verlängern.

Kommt eine Person, wenn sie für das Gemeinwesen eine amtliche Tätigkeit ausübt, zu Schaden, muss dieses dafür haften. Heute gilt bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren.

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