Alters- und Pflegeheime können Besuchsverbot lockern

Der Kantonalverband der Luzerner Pflegeheime Luzern und die Dienststelle Soziales und Gesellschaft haben gemeinsam ein Schutzkonzept und ein Merkblatt zur Besuchsregelung erarbeitet. Diese sollen den Alters- und Pflegeheimen als Leitfäden dienen. 

Jonathan Furrer

Um die Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, hat der Luzerner Regierungsrat ein Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen, in sozialen Einrichtungen und in Spitälern in einer Allgemeinverfügung erlassen. Diese wird nicht verlängert. Die COVID-19-Massnahmen des Bundes gelten weiterhin.
 
Schutzkonzept und Merkblatt als Leitfäden
Somit können die Alters- und Pflegeheime des Kantons Luzern ihr Besuchsverbot lockern. Curaviva Luzern, der Kantonalverband der Luzerner Pflegeheime und die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG), die für die Aufsicht der Pflegeheime zuständig ist, haben gemeinsam ein Schutzkonzept und ein Merkblatt zur Besuchsregelung erarbeitet. Diese Leitfäden sollen die Heimleitungen dabei unterstützen, eine massvolle Besuchsregelung unter Einhaltung der COVID-19-Vorgaben des Bundes zu gestalten. Die Alters- und Pflegeheime sind verantwortlich für die individuelle Umsetzung. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, sich im entsprechenden Alters- und Pflegeheim über die konkrete Besuchsregelung zu informieren. Ziel der Schutzmassnahmen ist und bleibt es, die Anzahl Neuerkrankungen auch in den Alters- und Pflegeheimen auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten.
 
In den vergangenen Wochen haben diverse Alters- und Pflegeheime bereits Besuchsmöglichkeiten geschaffen (z.B. Boxen oder Zelte), um innerhalb der Vorgaben einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern den Kontakt mit ihren Angehörigen zu ermöglichen.

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