Kurzarbeit bei Luzerner Firmen soll keine Härtefallhilfe verhindern
Unternehmen, die in der Coronakrise Kurzarbeitsgelder erhalten, sollen bei der Vergabe von Härtefallhilfen nicht benachteiligt werden. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats stellt einen entsprechenden Antrag.