Kurzarbeit bei Luzerner Firmen soll keine Härtefallhilfe verhindern

Unternehmen, die in der Coronakrise Kurzarbeitsgelder erhalten, sollen bei der Vergabe von Härtefallhilfen nicht benachteiligt werden. Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats stellt einen entsprechenden Antrag.

 

Anspruch auf Corona-Härtefallbeiträge haben Unternehmen, die mindestens 40 Prozent Umsatzeinbussen geltend machen können. Die WAK sprach sich in der Vorberatung des Zusatzkredits für die Härtefallmassnahmen für diesen Prozentsatz aus.

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