Kanton zieht Schraube an bei Härtefallgesuchen

Der Luzerner Regierungsrat will dem Missbrauch beim Bezug von Corona-Härtefallhilfen vorbeugen. Er hat daher die Verordnung angepasst und schliesst künftig Unternehmen aus, bei denen es zu steuerlichen Unregelmässigkeiten gekommen ist.

Luzerner Firmen, die bis ins Jahr 2019 Steuerschulden angehäuft haben, können neu kein Gesuch mehr um Unterstützung aus dem Härtefallprogramm stellen, wie die Luzerner Finanzdirektion am Freitag mitteilte. Es sei denn, sie können eine vereinbarte Zahlungsplanung vorweisen.

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