Einschränkung der Öffnungszeiten für Betriebskantinen aufgehoben

Seit dem 1. März dürfen Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern unter bestimmten Voraussetzungen als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet sein. Nun hat das BAG die Beschränkung der Öffnungszeiten von Betriebskantinen ab sofort aufgehoben.

Symbolbild: Pixabay
Christian Hodel

Somit können Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen im Kanton Luzern ab Samstag, 27. März, werktags von 6 bis 23 Uhr offen haben, wie der Kanton Luzern mitteilt. Neu müssen die Restaurationsbetriebe der Luzerner Polizei täglich bis 11 Uhr die Arbeitgeber melden, für die sie ihren Betrieb als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben. Das Schutzkonzept der Betriebskantinen müsse weiterhin allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen, heisst es in der Mitteilung. Zugang zu den Betriebskantinen haben Mitarbeitende aus dem Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. pd/SB

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