Was ab kommendem Montag wieder möglich ist

Der Bundesrat hat am Mittwoch den zweiten Corona-Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind verschiedene zurzeit verbotene Aktivitäten wieder erlaubt - mit Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und Regeln wie Abstandhalten und Maskentragen. Ein Überblick.

 

- RESTAURANTTERRASSEN: Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

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