Luzern regelt Rechtsmittelweg für Härtefallgesuche

Luzerner Unternehmen, deren Härtefallgesuch vom Kanton abgelehnt wird, können sich juristisch wehren. Der Regierungsrat hat die Covid-19-Verordnung per Mittwoch mit dem Zusatz ergänzt, dass die Entscheide mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden können.

Die Staatskanzlei begründete die Regelung eines Rechtsmittelwegs damit, dass die Härtefallmassnahmen vom Bund stark ausgebaut worden seien. Diese seien im September 2020 als ausserordentliche Massnahme für Einzelfälle eingeführt worden.

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