21-jähriger Luzerner fühlte sich zu Tötung der Mutter "gedrängt"

Ein 21-jähriger Mann hat sich am Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten müssen, weil er im April 2020 seine Mutter erstochen hat. Ankläger und Verteidiger waren sich einig, dass der psychisch kranke Mann schuldunfähig ist - nebulös blieb indes das Motiv.

Das Luzerner Kriminalgericht befasst sich mit einer Tötung aus dem Jahr 2020 in Emmenbrücke. Foto KEYSTONE/URS FLUEELER
Jonas  Hess

"Wir sind irgendwie überfordert", sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer mit Blick auf die Tat von jenem Nachmittag im April. Der Beschuldigte hatte in der gemeinsamen Wohnung in Emmenbrücke in der Küche ein Messer genommen und im Bad 48 Mal auf seine Mutter eingestochen. Die Frau verblutete noch vor Ort, der Sohn rief die Polizei und wurde später festgenommen.

"Sehr, sehr gut" sei die Beziehung zu seiner Mutter gewesen, sagte der grossgewachsene Mann vor Gericht. Er bereue die Tat, "wir hatten uns mega gern". Entsprechend traurig sei er darüber, dass sie wegen ihm habe sterben müssen.

Auf die Frage des Richters, wie es denn soweit habe kommen können, blieb der Mann vage. Er habe nicht einmal gewagt, so etwas zu denken. Dann sei es so schnell passiert, mehr unbewusst als bewusst. Die Bereitschaft sei dagewesen, seine Mutter umzubringen. Dieses "Bedrängnis" sei "auf seinem Mist" gewachsen. Er habe irgendwie sicher sein wollen, dass sie auch tot sei.

Tat verdrängt
Sie habe sich nicht gewehrt, es sei sehr schnell gegangen. Er habe den Vorfall aus Selbstschutz verdrängt. Dass er vor der Tat eine Stimme gehört habe, wie er es bei früheren Befragungen angegeben hatte, bestritt er.

Er habe zugestochen, um Druck abzulassen, habe aus Frust gehandelt über die Situation bezüglich seiner Behinderung. Denn gut ein Jahr vor der Tat war er vom Parkhausdach des Shoppincenters in Emmen gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Vor Gericht war von einem Suizidversuch die Rede. Der Staatsanwalt verwies auf Befragungen, wonach sich die Persönlichkeit des Mannes in der Folge verändert habe.

Der junge Mann hatte die Matura absolviert und ein Studium angefangen, es aber abgebrochen. In den zwei Jahren bis zur Tat konsumierte er zudem Marihuana, sein Bruder liess ihn einmal fürsorgerisch unterbringen.

Einigkeit auf beiden Seiten
Nach der Tat attestierte ihm ein Gutachter eine Schizophrenie. Weil er nicht mit dem Gutachter sprechen wollte, basierte die Diagnose auf Akten. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt waren sich aber einig, dass das Gutachten schlüssig, der Mann schuldunfähig und eine stationäre Massnahme nötig sei.

Der Beschuldigte befindet sich bereits in einer Klinik. Dort fühle er sich gut aufgehoben. Dank der Therapie könne er sich besser kennenlernen. Es könne sein, dass er schizophren sei, er fühle sich aber soweit normal.

Der Staatsanwalt wünschte ihm, dass er einen Umgang mit der schweren psychischen Krankheit findet und das Potenzial, das in ihm schlummere, nutzen könne. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet. (sda)

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