Kanton fördert nach Hagelschäden Isolation von Häusern

Der Kanton Luzern stellt Hauseigentümern, die ihre Gebäude besser isolieren wollen, zusätzliche Mittel zur Verfügung. Davon profitieren können all diejenigen, welche Fassaden und Dächer ihrer Häuser wegen Hagelschäden reparieren müssen, teilt die Staatskanzlei mit.

Vom Hagelsturm vom 28. Juni besonders betroffen war auch die Gemeinde Wolhusen. Archivaufnahme: Keystone/Urs Flüeler
Manuela Mezzetta

Ende Juni hatten Hagelzüge an Gebäuden im Kanton Luzern grosse Schäden angerichtet. Hausbesitzer, welche die Reparaturarbeiten dazu nutzen wollen, auch gleich Fassaden und Dächer besser zu isolieren, können von zusätzlichen Fördergeldern des Kantons profitieren, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Wer Fördergelder abholen will, muss den Schaden bei der Gebäudeversicherung Luzern (GVL) anmelden. Ausnahmsweise ist es aber nicht nötig, vor Baubeginn beim Kanton ein Gesuch um eine finanzielle Unterstützung zu stellen. Es genügt, wenn die energetische Sanierung nach Abschluss der Arbeiten bei der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie gemeldet wird. Dabei müssen auch die geforderten Unterlagen eingereicht werden.

Dieser Sonderbeitrag sei nicht Teil des kantonalen Förderprogramms Energie und werde unabhängig davon an die Betroffenen entrichtet, heisst es weiter. Er werde aus kantonalen Mitteln ohne Bundesbeiträge finanziert. Dass jemand doppelt Gelder kassiere, sei ausgeschlossen. Finanziert werde der Sonderbeitrag aus eigenen Mitteln ohne Bundesbeiträge. sda/SB

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