40 Millionen Franken für Corona-Einbussen der Luzerner Spitäler

Der Kanton Luzern will den Spitälern, die 2020 wegen Corona Verluste erlitten haben, helfen. Sie sollen für pandemiebedingte Ertragsausfälle mit 14 Millionen Franken entschädigt werden, wobei alleine 12,8 Millionen Franken für das Kantonsspital bestimmt sind. Diesem will der Kanton zudem mit einer Kapitalerhöhung von 25,9 Millionen Franken den Restverlust decken.

Auch das Luzerner Kantonsspital verzeichnet im Coronajahr 2020 Verluste. (Archivbild) Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Jonas  Hess

Im März 2020 rief der Bundesrat wegen der Coronapandemie die ausserordentliche Lage aus und schränkte den ordentlichen Spitalbetrieb ein, um für Infizierte genügend Kapazitäten frei zu halten. Für die Spitäler verursachte die Pandemie in der Folge mehr Ausgaben und Ertragsausfälle.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP) sagte am Freitag, die Spitäler hätten unverschuldet finanzielle Einbussen erlitten. Deswegen stehe die Politik in der Verantwortung.

Der Kanton Luzern will nur den Spitälern helfen, bei denen er Leistungen bestellt. Er beteiligte sich bereits an deren coronabedingten Mehrkosten im Umfang von 13 Millionen Franken. Diese Hilfe, die der Staatsrechnung 2020 belastet wurde, hat der Regierungsrat in eigener Kompetenz beschlossen.

Nicht alle profitieren
Die weitere Finanzhilfe muss vom Kantonsrat respektive von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Weil die Listenspitäler weniger stationäre Behandlungen durchführten, erlitten sie Ertragsausfälle. Diese Kliniken sollen dafür entschädigt werden, sofern sie 2020 einen Verlust auswiesen sowie keine Dividenden und Boni zahlten.

Profitieren können neben dem Kantonsspital das Paraplegikerzentrum Nottwil, das Therapiezentrum Meggen, das Geburtshaus Terra Alta sowie Zurzach Care (Rehaklinik Sonnmatt) in Luzern. Die Hirslanden Klinik St. Anna und die Luzerner Psychiatrie würden nichts erhalten, sagte David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport.

Diese fünf Spitäler sollen für Ertragsausfälle von 14 Millionen Franken entschädigt werden, wobei davon 12,8 Millionen an das Kantonsspital gehen. Diese Mittel hatte der Kanton 2020 eingespart, weil er den Spitälern, die weniger operierten, auch weniger überweisen musste. Der Kanton zahlt an die stationären Behandlungen 55 Prozent.

Besondere Verantwortung als Eigner
Zudem will der Regierungsrat dem Kantonsspital den 2020 wegen der Pandemie erlittenen Verlust ganz decken. Er begründet dies damit, dass er der Eigner des Spitals sei. Insgesamt beläuft sich der Fehlbetrag auf 38,7 Millionen Franken. Wird davon die Hilfe für Ertragsausfälle abgezogen, verbleiben 25,9 Millionen Franken.

Diesen coronabedingten Restverlust will der Kanton mit einer Erhöhung des Aktienkapitals decken. Der Kanton erhalte damit auch einen Gegenwert, begründete Graf diese Massnahme. Die Bilanz werde verbessert und in erfolgreichen Jahren könne das Aktienkapital einen Ertrag abwerfen.

Die Entschädigung für Ertragsausfälle muss vom Kantonsrat beschlossen werden und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Aktienkapitalerhöhung muss, nach der Genehmigung durch das Parlament, zwingend vom Volk beschlossen werden. sda

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