Luzern führt für die staatsnahen Betriebe Geschlechterquote ein

Ein Teil der Unternehmen und Körperschaften, an denen der Kanton Luzern beteiligt ist, muss künftig Vorgaben zur Gleichstellung einhalten und zum Klimaschutz Rechenschaft abgeben. Dies hat der Regierungsrat in seiner überarbeiteten Beteiligungsstrategie festgelegt, wie er am Montag mitteilte.

Von den neun Mitgliedern des Verwaltungsrats der Luzerner Kantonalbank sind nur zwei Frauen. Gemäss den neuen Vorgaben des Kantons müssen es mindestens drei sein. Foto KEYSTONE/SIGI TISCHLER
Jonas  Hess

Der Kanton Luzern ist an 52 Organisationen beteiligt. An 17 hält er eine Mehrheit, an 35 eine Minderheit. 16 sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, 36 sind privat-rechtlich organisiert. Solche Beteiligungen sind etwa das Kantonsspital, die Kantonalbank, die Hochschule, das Sozialversicherungszentrum WAS, aber auch Stiftungen wie die Wirtschaftsförderung oder Vereine.

Zu 24 Beteiligungen hat der Regierungsrat eine Eignerstrategie festgelegt. Er legt darin fest, welche Ziele er als Mehrheits- oder Minderheitseigner verfolgt. Erstmals wurden die Strategien 2013 festgelegt. Nun wurden sie zum zweiten Mal überarbeitet.

Für die Minderheitsbeteiligungen mit einem tiefen Risiko verzichtete der Regierungsrat auf eine Eignerstrategie. Er begründete dies mit dem administrativen Aufwand. Es solle effizient Einfluss auf die Beteiligungen genommen werden.

Nur weiche Quote
Neu enthalten die Eignerstrategien eine weiche Geschlechterquote. Der Regierungsrat setzt damit ein Begehren des Kantonsrats um. Grundsätzlich müssen demnach in den obersten strategischen Leitungsgremien (Verwaltungsrat, Stiftungsrat) der kantonalen Beteiligungen beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, muss die Untervertretung begründet werden.

Von der Geschlechterquote ausgenommen, ist die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Grund dafür ist, dass deren strategische Leitung jeweils aus Regierungsmitgliedern der Konkordatskantone gebildet wird.

Saubere Weste nachweisen
Besondere Vorschriften zum obersten strategischen Leitungsorgan macht der Kanton zudem bei fünf Organisationen, welche aus finanzieller und oder politischer Sicht zentrale Beteiligungen sind.

Kandidatinnen und Kandidaten müssen bei der Wahl oder Wiederwahl in in das Leitungsorgan einen Betreibungs- und Strafregisterauszug einreichen. Es handelt sich um das Sozialversicherungszentrum WAS, das Kantonsspital, die Psychiatrie, die Gebäudeversicherung sowie um den Verkehrsverbund.

Der Kanton macht ferner 19 Beteiligungen klimapolitische Vorgaben. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf seinen Planungsbericht zur Klima- und Energiepolitik. Diese Vorgabe gilt für sogenannte Schlüsselbeteiligungen oder Beteiligungen, die viel bauen oder viele Immobilien haben.

Diese Körperschaften müssen in einem Bericht darlegen, mit welchen Massnahmen sie das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Sechs von ihnen (Kantonsspital, Kantonalbank, Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Hochschule, Verkehrsverbund) müssen einen eigenständigen Klimabericht schreiben, andere können zum Thema im Geschäftsbericht Rechenschaft ablegen. sda

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