Personal von Luzerner Kantonsspital und Psychiatrie stimmt GAV zu

Die Mitarbeitenden des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) haben sich in einer Urabstimmung je für die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgesprochen. Dieser tritt per 1. Juli 2022 in Kraft. Neu finden jährlich Lohnverhandlungen statt.

Die Mitarbeitenden des Luzerner Kantonsspital werden einem GAV unterstellt. Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Jonas  Hess

Der Luzerner Kantonsrat hatte 2019 beschlossen, die beiden Gesundheitsinstitutionen in gemeinnützige Aktiengesellschaften umzuwandeln. Um die Anstellungsbedingungen des Personals zu sichern, wurde in der Folge ein GAV erarbeitet, über den die Mitarbeitenden von Spital und Psychiatrie bis am 15. Oktober abstimmen konnten.

Von den Luks-Angestellten sprachen sich 89,7 Prozent für den GAV aus, wie die Verhandlungspartner am Mittwoch mitteilten. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 Prozent. Tiefer war die Zustimmung beim Lups-Personal mit 78,3 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 41,6 Prozent.

Dass sowohl Zustimmung als auch Stimmbeteiligung bei den Mitarbeitenden der Psychiatrie geringer ausfielen, dürfte zwei Gründe haben, wie Viviane Hösli von der Verhandlungsgemeinschaft GAV Luks/Lups auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Zum einen sei die Umwandlung des Luks bereits vollzogen, das Thema sei den Angestellten daher näher als beim Personal der Lups, wo die Umwandlung in eine AG erst am 1. Juli 2022 erfolgt.

Zum anderen seien die Arbeitsbedingungen bei der Lups leicht besser als beim Luks. Die Angestellten dürften entsprechend etwas mehr Vertrauen in die Unternehmensführung haben.

Lohnentscheid beim Verwaltungsrat
Der neue GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Festgeschrieben werden Arbeitszeit, Urlaubs- und Ferienansprüche, Lohn und Zulagen, Dienstaltersgeschenk, die Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsverhinderung, die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden und der Kündigungsschutz. Sie entsprechen den bisherigen Regeln.

Neu führen die Vertragsparteien jährliche Lohnverhandlungen. Dies sei ein Fortschritt, sagte Hösli. Leider habe man es nicht geschafft, bei der Festlegung der Lohnhöhe ein Mitspracherecht zu erreichen. Der abschliessende Entscheid über die definitive Festsetzung der Lohnmassnahmen liegt damit weiterhin beim Verwaltungsrat der jeweiligen Unternehmung.

Zudem gilt mit dem GAV eine Friedenspflicht. Die Personalvertreter dürfen damit nicht zum Streik aufrufen, auch wenn in den Lohnverhandlungen keine Einigung erzielt wird. Es gebe aber auch andere Massnahmen, um sich Gehör zu verschaffen, sagte Hösli und fügte an: "Wir werden harte Verhandlungspartner sein."

Die Personalkommissionen werden in die Weiterentwicklung des GAV einbezogen. Für Änderungen an diesem braucht es das Einverständnis beider Vertragsparteien.

Vom GAV ausgenommen sind höheres Führungs- und Fachkader sowie bestimmte Berufsgruppen wie Studierende und Lernende. Die Anstellungsbedingungen für das höhere Kader sind in einem separaten Kaderreglement geregelt. Mit 7000 Angestellten sind das Kantonsspital und die Psychiatrie der grösste Arbeitgeber des Kantons Luzern. sda

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