Spitäler sollen nicht zu Lohnerhöhung verpflichtet werden

Der Luzerner Regierungsrat will den Spitälern keine fünfprozentige Lohnerhöhung für das Pflegepersonal vorschreiben. Ein solcher Schritt könnte die Gesundheitsversorgung im Kanton gefährden, erklärt er, und lehnt eine Motion von SP-Kantonsrat David Roth ab.

André Widmer

Roth verlangt im Vorstoss eine Revision des Spitalgesetzes. Demnach soll der Kanton künftig den Spitälern auf der Spitalliste Vorgaben zur Entlöhnung des Pflegepersonals machen können. Zudem sollen über eine Verordnung die Löhne der Pflegerinnen und Pfleger des Kantonsspitals um fünf Prozent angehoben werden.

Es sei unbestritten, dass die Löhne des Pflegepersonals zu tief seien, begründet Roth seine Forderung. Angesichts des Mangels an Pflegepersonal seien die Anstellungsbedingungen der Spitäler massgebend für die Branche.

Auf ausserkantonale Spitäler angewiesen

Für den Regierungsrat gefährdet Roths Forderung aber die Gesundheitsversorgung der Luzerner Bevölkerung. Er verweist in seiner am Montag publizierten Antwort darauf, dass Luzern auf die Leistungen ausserkantonaler Spitäler angewiesen sei.

So sind auf der Luzerner Spitalliste zur Zeit neun Spitäler und Geburtshäuser, die einen Standort im Kanton haben, aufgeführt, . Dazu kommen 22 ausserkantonale Institutionen.

Es sei wenig wahrscheinlich, dass diese Spitäler weiterhin auf der Luzerner Spitalliste figurieren wollten, wenn sie vom Kanton Luzern zu höheren Löhnen in der Pflege verpflichtet würden, erklärte der Regierungsrat. Erfüllten sie die Lohnvorgaben nicht, müsste der Kanton sie von der Spitalliste streichen.

Der Regierungsrat erklärte zudem, dass die Festlegung der Löhne in alleiniger Verantwortung der Spitäler liege. Es sei davon auszugehen, dass sie wegen des Fachkräftemangels den ihnen möglichen finanziellen Rahmen ausschöpften.

Höhere Krankenkassenprämien

In der Darstellung der Regierung können die Spitäler eine fünfprozentige Lohnerhöhung nicht selbst finanzieren. Dies hätte zur Folge, dass die Krankenkassentarife oder die kantonalen Zuschüsse an die Spitäler erhöht werden müssten.

Als weiteren Mangel nennt der Regierungsrat, dass die Motion nur die Pflegerinnen und Pfleger in den Spitälern umfasst, nicht aber diejenigen in den Pflegeheimen. Für diese sind die Gemeinden zuständig. Diese würden dann noch mehr Mühe haben, Personal zu finden.

Der Regierungsrat will auf die von den Schweizer Stimmberechtigten gutgeheissene Pflegeinitiative setzen. Dies ermögliche koordinierte und flächendeckende Massnahmen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Höhere Löhne in der Ausbildung

Ähnliche Vorbehalte wie gegen die Motion von Roth hat der Regierungsrat gegen ein Postulat von Daniel Piazza (Mitte), der höhere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger in Ausbildung fordert. Der Regierungsrat zeigte sich aber bereit, die Spitäler für die Thematik zu sensibilisieren. Er beantragt dem Kantonsrat deswegen, den Vorstoss teilweise zu überweisen.

Ganz entgegennehmen will der Regierungsrat aber ein Postulat von Stephan Schärli (Mitte), das von mehr als der Hälfte des Kantonsrats mitunterzeichnet worden ist. Schärli möchte mit neuen Arbeitszeitmodellen in den kantonalen Spitälern den Pflegeberuf attraktiver machen und so erreichen, dass weniger Pflegerinnen und Pfleger aus dem Beruf aussteigen. (SDA)

 

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