Luzerner Kriminalgericht setzt Mordprozess fort

Das Kriminalgericht Luzern hat am Dienstag einen im August 2021 unterbrochenen Prozess gegen einen Beschuldigten, der einen Mann mit Hammerschlägen tödlich verletzte, fortgesetzt. Ein zwischenzeitlich erstelltes Gutachten soll Auskunft über die Schuldfähigkeit geben.

Der Verhandlungssaal des Kriminalgerichts Luzern. Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Jonas  Hess

Der junge Schweizer lebte in Luzern in einer Pension für Menschen in Not. 2018 ging er gemäss Staatsanwaltschaft in das Zimmer eines Mitbewohners und schlug diesem mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf. Das Opfer starb zwei Monate später. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Der Beschuldigte sagte zu seiner Tat, er habe Halluzinationen gehabt. Er habe gelbe Punkte gesehen, und Stimmen hätten ihm Angst gemacht. Vom Opfer habe er sich aber nicht bedroht gefühlt.

An der Gerichtsverhandlung vom letzten August erklärte ein Gutachter, der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie. Er nannte vor dem Gericht drei über die Zeit gewachsene Hypothesen zur Erkrankung. Ob die Krankheit sich 2018 erst unterschwellig aufbaute oder schon akut war, blieb offen.

Um Klarheit über die Schuldfähigkeit des Beschuldigten sowie ein stimmiges Bild zu seiner Krankheit zu erhalten, gab das Gericht ein neues Gutachten in Auftrag. Angesichts des Tötungsdeliktes wolle es nicht einfach im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" von der für den Beschuldigten günstigsten Hypothese ausgehen.

Der Antrag für das Gutachten war vom Verteidiger gestellt worden. sda

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