Personalverbände lehnen Revision des Lohnsystems ab

Die Gewerkschaften und Verbände der Luzerner Staatsangestellten lehnen die vom Regierungsrat vorgelegte Revision des Lohnsystems ab. Diese vernachlässige die mittleren und unteren Lohnklassen, erklärte die Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalorganisationen (ALP) am Freitag.

m Luzerner Regierungsbezirk klaffen die Vorstellungen der Kantonsregierung und der Kantonsangestellten zu den Löhnen auseinander. Archivaufnahme: KEYSTONE/URS FLUEELER
 

In der kantonalen Verwaltung gibt es heute 18 Lohnklassen mit je einem Minimal- und einem Maximallohn. In den höchsten Lohnklassen ist Luzern nach Ansicht der Regierung nicht mehr konkurrenzfähig. Die Anhebung der Maximalbeiträge ab der Lohnklasse 14 ist gemäss ALP ausgewiesen.

Die Personalorganisationen begrüssen es zudem, dass der Regierungsrat auch die Minimallöhne in den beiden tiefsten Lohnklassen erhöhen will. Sie fordern aber eine stärkere Anhebung, damit ein Mindestlohn von 4000 Franken erreicht wird. Ein Lohn von unter 4000 Franken reiche für Vollzeitbeschäftigte nicht, um eine Familie zu ernähren, teilte die ALP mit.

"Unwürdig tief"

Gemäss einer Mitteilung der Gewerkschaft VPOD beträgt der Minimallohn in der untersten Lohnklasse nach der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anhebung 45'345 Franken jährlich oder 3490 Franken monatlich. Dies sei "nach wie vor unwürdig tief", erklärte die Gewerkschaft.

Die ALP kritisiert zudem, dass die Revision der Besoldungsverordnung zu Intransparenz führen könnte. Die Personalorganisationen könnten dann Unstimmigkeiten bei den Löhnen kaum mehr erkennen.

Insgesamt befürchten die Personalorganisationen, dass in Jahren, in denen der Kanton sparen muss, schwergewichtig die höheren Angestellten Lohnerhöhungen erhalten könnten. Es seien aber die Lohnklassen 4 bis 13, denen der Grossteil der Verwaltungsangestellten angehöre und die das Rückgrat der Verwaltung bildeten.

Keine höheren Löhne soll es nach Ansicht der ALP für den Regierungsrat, den Staatsschreiber und die Kantonsrichterinnen und -richter geben. Bei der Magistratenbesoldungsordnung sähen sie im Gegensatz zum Regierungsrat keinen Anpassungsbedarf, teilten die Personalorganisationen mit. (SDA)

 

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