Gericht schickt Spesenritter ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen früheren Geschäftsführer, der sich private Ausgaben als Spesen gutschreiben liess und zu seinem Vorteil die Bilanz des Unternehmens aufbesserte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Kriminalgericht ist in einem Betrugsprozess weitgehend den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Symbolbild: KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Das Gericht sprach den 51-Jährigen des versuchten Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Urkundenfälschung schuldig. In einigen Anklagepunkten fällte es einen Freispruch.

Das Kriminalgericht verurteilte den Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Ein halbes Jahr soll er absitzen, für den Rest gewährte es einen bedingten Vollzug.

Die Geldstrafe beläuft sich auf 360 Tagessätze zu je 400 Franken, total 144'000 Franken. Sie wurde bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.

Dazu kommen Verfahrenskosten von knapp 39'000 Franken sowie Schadenersatzzahlungen von rund 70'000 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.

"Äusserst dreist"

Die Vorwürfe, mit denen sich der Geschäftsführer eines im Entlebuch ansässigen Betriebes konfrontiert sah, betreffen die Jahre 2012 bis zur fristlosen Entlassung des Beschuldigten 2015. Das Gericht bezeichnete die Taten als "äusserst dreist".

So deklarierte der Beschuldigte laut Urteil einen Kochkurs, den er mit seiner Familie besuchte, als Geschäftsspesen. Mit einer Notiz auf der Rechnung täuschte er vor, dass diese geschäftlich begründet sei.

Zudem verbuchte der Beschuldigte für Familienferien auf Zypern zu wenige Ferientage im Zeiterfassungssystem. Er begründete dies damit, dass er während den Ferien einen Geschäftspartner getroffen habe, einer Aussage, der das Gericht keinen Glauben schenkte.

Der Geschäftsführer mietete zudem für private Zwecke an seinem Wohnort ein Büro und liess Zins, Internet und Ausstattung vom Arbeitgeber bezahlen. Er bezahlte auch seinen vorgesehenen Anteil an einem Geschäftsauto nicht.

Mündliche Abmachungen

Hier und in weiteren zur Anklage gebrachten Fällen versuchte sich der Beschuldigte mit angeblichen mündlichen Abmachungen herauszureden. Das Gericht schreibt dazu, es sei nicht glaubhaft, dass die mündlichen Abmachungen stets zum Vorteil des Beschuldigten seien, zumal aus den Sachbeweisen das Gegenteil hervorgehe.

Erwiesen ist gemäss Gericht auch, dass der Beschuldigte Bilanz und Erfolgsrechnung schönte, indem er Warenvorräte höher bewertete und Lieferungen fingierte. Dies sollte sich positiv auf den Preis seines Aktienanteils am Unternehmen und auf die Höhe seiner Boni auswirken.

Nach seiner Entlassung kam es zu einem arbeitsrechtlichen Verfahren. In diesem sei der Beschuldigte nicht davor zurückgeschreckt, zur Stützung einer Lüge gefälschte Dokumente einzureichen, heisst es im Urteil des Kriminalgerichts. (SDA)

 

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