Landwirte sollen bei Enteignung grosszügiger entschädigt werden

Benötigt der Kanton für ein Strassen- oder Hochwasserschutzprojekt Landwirtschaftsland, soll das Erwerbsverfahren transparenter und schneller ablaufen. Zudem sollen die Bauern bei einer Enteignung grosszügiger entschädigt werden.

 

Der Luzerner Baudirektor Fabian Peter geht davon aus, dass trotz der Neuerungen der Landerwerbsprozess herausfordernd bleibt. Archivaufnahme:KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Der Kanton Luzern hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt, wie die Staatskanzlei mitteilte. Der Regierungsrat setzt mit den angestrebten Neuerungen einen Auftrag des Kantonsrats um.

Infrastrukturprojekte benötigen Platz. Das Problem, das sich für den Kanton stellt ist, dass diese Flächen oft nicht ihm gehören. Es müsse deswegen ein Landerwerbsverfahren durchgeführt werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft.

Bei dem Verfahren strebt der Kanton mit den Grundeigentümern eine gütliche Einigung über den Landerwerb und über die Entschädigung an. Dies gelinge in den meisten Fällen, erklärte der Regierungsrat.

Kommunikation verbessern

Trotzdem sollen die Abläufe angepasst werden. Dies hat auch der Kantonsrat 2021 mit einer Motion verlangt. Der Regierungsrat sieht vor allem bei der Kommunikation Verbesserungsmöglichkeiten.

Die Grundeigentümer, die Land abgeben müssen, sollen künftig früher in das Verfahren einbezogen werden. Sie sollen damit frühzeitig über den geplanten Landerwerb und damit zusammenhängende Themen informiert werden. Auch Gespräche und Infoveranstaltungen sind möglich. Die Eigentümer sollen zudem noch vor der öffentlichen Auflage einen Entwurf des Landerwerbsvertrags erhalten.

Keine Details im Gesetz

Regeln will dies der Regierungsrat im Strassengesetz und im Wasserbaugesetz mit einem schlanken Artikel. Die Details sollen, wie es langjährige Praxis ist, im "Handbuch Landerwerb" der Dienststelle Immobilien festgehalten werden. Eine detaillierte Regelung im Gesetz würde dieses überladen und auch den Spielraum im Landerwerbsverfahren verunmöglichen, erklärte der Regierungsrat.

Scheitert eine Einigung zwischen Kanton und Landeigentümer, kommt es zur Enteignung. Über die Entschädigung entscheidet in diese Fällen die kantonale Schätzungskommission. Der Preis für landwirtschaftliche Grundstücke ist aber gesetzlich beschränkt, er liegt heute im Kanton Luzern bei 3 bis 9 Franken pro Quadratmeter.

Diese Entschädigung soll nun verdreifacht werden. Der Regierungsrat setzt damit zwei vom Kantonsrat erheblich erklärte Postulate um. Eine solche Erhöhung hatte bereits der Bund beschlossen, so dass heute für Enteignungen durch den Bund und durch den Kanton Luzern unterschiedliche Regeln gelten.

"Rechtlich vertretbar"

Allerdings gibt es auch rechtliche Bedenken, dies weil bei einer Enteignung der Enteignete keinen Gewinn erzielen darf. Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigung aber als "rechtlich vertretbar". Er schätzt ferner, dass die Infrastrukturprojekte zwei bis neun Prozent teurer werden könnten.

Der Regierungsrat geht zwar davon aus, dass mit den vorgeschlagenen Neuerungen bei den betroffenen Grundeigentümern eine "höhere Zufriedenheit" erreicht werden könne. Der Landerwerbsprozess bleibe aber wegen der unterschiedlichen Interessen herausfordernd. (SDA)

 

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