Flüchtlinge: Einheitliche Ersatzabgabe für säumige Luzerner Gemeinden

Luzerner Gemeinden, welche nicht genügend Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen stellen, werden finanziell weniger hart angefasst. Der Regierungsrat hat entschieden, die mit der Zeitdauer von 10 bis auf 40 Franken pro Tag und fehlendem Unterbringungsplatz steigende Ersatzabgabe durch eine Einheitsabgabe von 15 Franken zu ersetzen.

Symbolbild: André Widmer
 

Weil wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine viele Menschen in die Schweiz fliehen, ist es für den Kanton schwierig geworden, die Flüchtlinge unterzubringen. Er hat deswegen im Juni 2022 die Gemeinden verpflichtet, eine von ihrer Einwohnerzahl abhängige Zahl von Unterkünften zur Verfügung zu stellen.

Gemeinden, die das Soll nicht erreichen, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Je länger eine Gemeinde säumig ist, desto mehr muss sie zahlen. Ende 2022 erfüllte rund die Hälfte der 80 Gemeinden die Vorgabe nicht.

Bislang betrug die Ersatzabgabe pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken. Die Einnahmen werden als Bonus an die Gemeinden verteilt, die mehr Plätze anbieten, als sie müssten.

Druck wirkt nicht wie erhofft

Doch trotz des steigenden finanziellen Drucks erfüllen viele Gemeinden das Aufnahmesoll nicht. Für den Verband Luzerner Gemeinden (VLG) zeigt dies, dass die Gemeinden nicht unwillig sind, sondern tatsächlich Probleme bei der Wohnungsbeschaffung hätten.

Der VLG beantragte dem Regierungsrat deswegen im November 2022, die steigende Abgabe durch eine Einheitsabgabe von 15 Franken pro Tag zu ersetzen. Nach einer Kurzvernehmlassung stimmte der Regierungsrat diesem Antrag zu und passte die Asylverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 2023 an, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

In der Vernehmlassung sei die Neuerung grossmehrheitlich unterstützt worden, auch von Gemeinden, welche wegen der tieferen Ersatzabgabe künftig mit einem tieferen Bonus rechnen müssten, teilte die Staatskanzlei mit. Zugestimmt hätten auch die Mitte, die SVP, die FDP, die Grünen und die GLP.

Die SP war die einzige Kantonsratspartei gewesen, welche gegen die Änderung war. 15 Franken seien zu tief, hatte sie mitgeteilt. Dem widerspricht in der Mitteilung der Staatskanzlei Regierungsrat Guido Graf (Mitte). Der Anreiz, Unterbringungsplätze zu schaffen, bleibe bestehen, erklärte er.

"Beruhigung"

VLG-Präsidentin Sibylle Boos-Braun (FDP) verspricht sich von der nun vom Regierungsrat beschlossenen Plafonierung eine "Beruhigung der Lage bei den Gemeinden", wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei heisst.

Die Schwierigkeiten der Gemeinden bei der Suche nach Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge war auch schon Thema im Kantonsrat. Um die Aufgabe für die Gemeinden zu erleichtern, entschied das Parlament Ende November 2022, dass Gemeinden auch gemeinsam regionale Asylunterkünfte zur Verfügung stellen können. (SDA)

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