Kriminalgericht verurteilt Mann wegen häuslicher Gewalt

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 34-Jährigen wegen eines schweren Falls häuslicher Gewalt und diverser Eigentumsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der aus Somalia stammende Beschuldigte soll zudem sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen der häuslichen Gewalt Beschuldigten verurteilt. (Archivaufnahme) CREDIT: KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Das am Sonntag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte in den Hauptanklagepunkten Freisprüche und einen Verzicht auf eine Landesverweisung gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten plädiert.

Das Opfer ist untergetaucht, eine Konfrontationseinvernahme war deswegen nicht möglich. Das Gericht erachtete es aber als erwiesen, dass der Beschuldigte im Oktober 2017 seine von ihm getrennte Frau in deren Wohnung misshandelt und durch Würgen in Lebensgefahr gebracht habe. Die Aussagen der Frau in den Einvernahmen liessen sich mit den objektiven Befunden in Einklang bringen, erklärte es.

Beschuldigter bestreitet Gewalttat

Der Beschuldigte äusserte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. In den Einvernahmen hatte er die Gewalttat bestritten. Wieso seine Frau verletzt und die Wohnung verwüstet war, konnte er nicht erklären.

Weitere von der Staatsanwaltschaft angeführte Fälle häuslicher Gewalt liess das Gericht fallen, weil hier die Beweislage aus formellen Gründen zu dünn war. So fehlten hier nicht nur die Konfrontationseinvernahmen, sondern auch verwendbare Arztberichte.

Das Gericht sprach den Mann in der Folge wegen der Gefährdung des Lebens, der sexuellen Nötigung, der Körperverletzung und der Drohung schuldig. Dazu kamen Schuldsprüche wegen Diebstählen, die der alkohol- und drogenabhängige Beschuldigte vielfach begangen hatte.

Weil die Delikte mit der Sucht des Beschuldigten in Verbindung stehen, ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Zudem verhängte es einen Landesverweis, obwohl diese wegen der schwierigen Lage in Somalia derzeit nicht vollzogen werden kann. Das Gericht sah keinen Härtefall, der Beschuldigte sei, obwohl er seit 2005 in der Schweiz lebe, dort nicht verwurzelt. (SDA)

 

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