Kanton lockert Feuerverbot

Gute Nachrichten für alle, die am 1. August ein Feuerwerk abbrennen möchten. Der Kanton lockert das Feuerverbot. Trotzdem: Nach wie vor ist nicht alles erlaubt. Zum Beispiel ist das Steigenlassen von Himmelslaternen weiterhin verboten.

Claudio Brentini

Für den Kanton Luzern gelten ab sofort und für den 1. August 2015 folgende Regelungen:
 
Im Wald und in Waldesnähe bleibt es verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrills.
 
Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
 
Beim Abbrennen von Höhen- und 1.-Augustfeuern sowie Feuerwerkskörpern muss ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind noch zu vergrössern. Im Kanton Uri sind Höhenfeuer zudem nur oberhalb der Waldgrenze zugelassen.
 
Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen und diese nie unbeaufsichtigt zu lassen.
 
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées.

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