Luzern verbietet Veranstaltungen mit "internationaler Beteiligung"

Zusätzlich zur Bundesvorgabe, dass Veranstaltungen mit über 1000 Beteiligten abzusagen seien, werden im Kanton Luzern auch Anlässe mit internationaler Beteiligung untersagt. Zudem muss für alle übrigen Veranstaltungen eine Risikoabwägung vorgenommen werden, schreibt die Staatskanzlei.

Foto: Pixelio/Thommy Weiss
Christian Hodel

Der Bundesrat hat am Freitag per Verordnung beschlossen, dass bis am 15. März schweizweit keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen. Es gehe dabei sowohl um öffentliche wie private Anlässe, teilte die Luzerner Staatskanzlei mit. Die Absage dieser Anlässe sei Sache der Veranstalter.

Im Kanton Luzern müssen zudem Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung abgesagt werden. Dabei geht es sowohl um das Publikum wie auch die Auftretenden.

Für alle übrigen Veranstaltungen sei eine Risikoabwägung vorzunehmen, schreibt die Staatskanzlei. Diese Risikoabwägung muss telefonisch mit der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport vorgenommen werden. Eine Durchführung werde untersagt, wenn damit gerechnet werden müsse, dass Personen teilnehmen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, wo das Virus besonders verbreitet sei.

Wer nicht auf die Durchführung einer Veranstaltung verzichten will, hat sie deshalb unter der Telefonnummer 041 228 73 84 vorgängig zu melden (Tel. erreichbar heute Freitag ab 15 bis 18 Uhr, Samstag 29. Februar/Sonntag 1. März und anschliessend von Montag bis Freitag jeweils 8 bis 12 und 13.30 bis 17 Uhr). Im Rahmen des Telefonats werden die Veranstaltungsdetails erfasst und es wird nach einer Risikoabwägung die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung erteilt oder verweigert.
 
Als Veranstaltung gilt jedes zeitlich begrenzte, geplante Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen mit einem definierten Ziel oder Programm teilnimmt.


Die Staatskanzlei betont ferner, dass auch bei einer zugelassenen Veranstaltung das Risiko für eine Ansteckung bestehen könne. Es sei in der Verantwortung jedes einzelnen, ob er an einem Anlass teilnehmen wolle oder nicht.

Allgemein wird empfohlen, auch bei Veranstaltungen auf Vorbeugemassnahmen hinzuweisen und dafür besorgt zu sein, dass mindestens Vorrichtungen zum Hände waschen oder desinfizieren vorhanden sind. (SB/sda)

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