Urteil gegen Springreiter Estermann liegt vor

Das Kantonsgericht hat das Urteil der Vorinstanz gegen den Springreiter Paul Estermann bestätigt. Es spricht ihn wegen Tierquälerei für schuldig. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Vergangenen Dezember fand vor Kantonsgericht die Berufungsverhandlung gegen den Springreiter Paul Estermann statt.

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