Ortsplanung: Regierung gibt grünes Licht

Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Ortsplanung von Hitzkirch. Nach der 2009 erfolgten Fusion der sieben Gemeinden Müswangen, Hämikon, Sulz, Gelfingen, Hitzkirch, Mosen und Retschwil wurden die sieben Zonenpläne sowie die Bau- und Zonenreglemente zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt.

GV in der Pfarrkirche Hitzkirch am 30. Mai 2016.
Christian Hodel

Neu ist es nun möglich, alle Baugesuche nach einem einheitlichen Reglement zu beurteilen. Bisher mussten Bauwillige sowohl die Zonenvorschriften des vormaligen Ortsteils wie auch diejenigen des neuen BZR-Entwurfes einhalten. Die Genehmigungsphase dauerte über ein Jahr; die neue Ortsplanung wurde an der Gemeindeversammlung am 30. Mai 2016 praktisch einstimmig angenommen.

 

Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, steht die nächste Revision schon vor der Tür. Der Kanton Luzern hat per 1. Januar 2014 ein totalrevidiertes Planungs- und Baugesetz erlassen. Dieses bezweckt die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen. Zudem wird vom bisherigen System der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer gewechselt. Sämtliche Gemeinden haben bis Ende 2023 Zeit, ihre Nutzungsplanungen dem übergeordneten kantonalen Recht anzupassen. Der Gemeinderat will diese Aufgabe schon im nächsten Jahr wieder angehen. Parallel dazu will er sich auch dem Bebauungsplan Dorfzentrum widmen.

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