Energieinitiative zu unrecht für ungültig erklärt

Der Gemeinderat von Hochdorf hat zu unrecht eine Initiative für ungültig erklärt, die bei Um- und Neubauten Heizungen mit erneuerbarer Energie vorschreiben wollte. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen.

Beim Einbau einer neuen Heizung ist eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien laut dem Luzerner Kantonsgericht zumutbar. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY
 

Gleich vier Nachhaltigkeitsinitiativen hatte ein Komitee im Jahr 2019 in Hochdorf eingereicht. Im April 2020 erklärte der Gemeinderat diese aber für ungültig, da sie gegen übergeordnetes Recht verstossen würden. Dies bestätigte auch der Luzerner Regierungsrat.

Das Kantonsgericht kommt in einem Fall nun allerdings zu einem anderen Schluss. Die Initiative "Hochdorf heizt erneuerbar" sei zulässig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Sie sieht eine Verpflichtung zur Umstellung auf ausschliessliche erneuerbare Heizsysteme bei Neu- und Umbauten vor.

Die Regelung beschränke sich damit auf diejenigen Grundeigentümer, die ohnehin Investitionen in ein Heizungssystem tätigen. Die Folgen der Initiative erscheinen dem Kantonsgericht als zumutbar. Es heisst die entsprechende Stimmrechtsbeschwerde daher gut.

Ob die Regelung in jedem Einzelfall tatsächlich verhältnismässig sei und ob nicht dennoch Ausnahmen zulässig sein müssten, müsste im konkreten Einzelfall entschieden werden, hält das Gericht fest.

Besitzstandsgarantie verletzt

Nicht erfolgreich waren die Beschwerdeführer dagegen in zwei weiteren Fällen. Die Initiative "Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht" tangiert laut dem Kantonsgericht die Besitzstandsgarantie. Die Initiative verlangt, dass in Hochdorf ab 2030 ausschliesslich mit erneuerbaren Energien geheizt wird. Betroffen von dieser Regelung wären bestehende und neue Anlagen.

Selbst ein derart gewichtiges öffentliches Interesse wie der Klimaschutz vermöge den Eingriff in die Eigentumsgarantie nicht zu rechtfertigen, heisst es im Urteil. Das Kantonsgericht weist diese Stimmrechtsbeschwerde daher ab.

Die dritte Initiative mit dem Titel "Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge", die eine Installation von Leerrohren für Elektroladestationen in Sammelgaragen von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Parkplätzen verlangt, erachtet das Gericht als nicht erforderlich. Es stellt in Frage, ob die Massnahme tatsächlich als geeignet im juristischen Sinne gelten kann, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und damit dem Klimaschutz beizutragen.

Noch hängig ist die vierte Initiative, "Hochdorf nutzt die Solarenergie". Sie fordert ein Reglement, dessen Ziel die Förderung von Solarstromproduktion in der Gemeinde ist. Die drei Urteile des Kantonsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. sda

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