Kantonsgericht erklärt Solar-Initiative für ungültig

Die kommunale Volksinitiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» verstösst gegen Bundesrecht. Das Kantonsgericht hat die Ungültigerklärung durch den Gemeinderat und den Regierungsrat gestützt.

 

Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
 

Die Volksinitiative verlangt, dass die Gemeinde Hochdorf den Solarstrom fördert. Sie soll sicherstellen, dass Betreiber von Solarstromanlagen mindestens 12 Rappen pro Kilowattstunde produzierten und ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Um dies finanzieren zu können, solle ein Fonds geschaffen werden.

Die in der Initiative vorgeschlagene Lösung verstösst aber gegen Bundesrecht. Dieses regle die Vergütung von ins Netz eingespeistem Strom abschliessend, teilte das Kantonsgericht am Dienstag mit. Für eine abweichende kommunale Regelung bleibe kein Raum.

Auch eine kommunale Abgabe zur Finanzierung des Solarstromfonds ist gemäss Kantonsgericht unzulässig. Die Gemeinde sei nicht zuständig, hält das Gericht fest. Der Grundsatz, wonach Initiativen im Zweifelsfall dem Volk vorzulegen seien, könne hier nicht zum Zug kommen.

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Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Dort sind bereits zwei weitere Volksinitiativen zum Thema Nachhaltigkeit aus der Gemeinde Hochdorf hängig, wie das Kantonsgericht mitteilte.

Die Gruppe "Hofdere het Energie" hatte 2019 vier sogenannte Nachhaltigkeitsinitiativen eingereicht. Deren Gültigkeit war aber umstritten. Der Gemeinderat erklärte alle für ungültig, das Kantonsgericht hat nach dem jüngsten Entscheid eine für gültig und drei für ungültig erklärt.

Die Initiative "Hochdorf heizt erneuerbar", welche eine Verpflichtung zur Umstellung auf ausschliessliche erneuerbare Heizsysteme bei Neu- und Umbauten vorsieht, ist demnach gültig. Die Initiative "Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht" verletze aber die Besitzstandsgarantie und sei ungültig, erklärte das Kantonsgericht.

Die Initiative "Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge" wurde vom Kantonsgericht ebenfalls für ungültig erklärt. Für das Gericht war nicht erwiesen, dass das Volksbegehren zur Reduktion des CO2-Ausstosses geeignet sei. (SDA)

 

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