Klimainitiative kommt doch vors Volk

Stimmberechtigte in Hochdorf LU dürfen darüber abstimmen, ob im Wohngebiet der Gemeinde ab 2030 vollständig erneuerbar geheizt wird. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Initiative für gültig erklärt. Die hohe Dringlichkeit von Klimschutzmassnahmen rechtfertigt auch Eingriffe in das Eigentum, und für die Umsetzung hat die Gemeinde bei Annahme der Initiative genügend Spielraum, entschied das Bundesgericht einstimmig.

Die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar» kommt vors Stimmvolk. Das hat das Bundesgericht entschieden. Foto: Archiv/Manuela Mezzetta
 

Im Jahr 2019 haben 591 Stimmberechtigte der Gemeinde Hochdorf LU die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht» unterzeichnet. Die Initiative sieht vor, dass ab dem Jahr 2030 im Wohngebiet der Gemeinde alle Heizungen vollständig auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruhen. Nur so lasse sich das verbleibende CO2-Restbudget einhalten, um angemessen zum 1.5 °C Klimaziel beizutragen, argumentieren die Initianten. Das Kantonsgericht Luzern war der Ansicht, dass die Initiative nicht mit der Eigentumsgarantie der Eigentümer/innen von Öl- und Gasheizungen kompatibel sei, und hatte deshalb die Initiative nicht zur Abstimmung zugelassen. Am 3. Mai 2023 hat das Bundesgericht nun öffentlich über diesen Fall beraten. Eine solche öffentliche Beratung findet nur selten statt und ist ein Hinweis auf eine hohe Bedeutung des Falls.

Bei der Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht» handelt es sich um die zweite von vier Initiativen für mehr Klimaschutz, die in Hochdorf eingereicht wurden. Eine erste kam letzten November zur Abstimmung; damals wurde ein Gegenvorschlag dazu angenommen. Die Hochdorfer Stimmbevölkerung unterstützte damit das Anliegen, dass beim Heizungsersatz grundsätzlich nur noch erneuerbar geheizt wird. Bei zwei weiteren Initiativen ist die Prüfung von deren Zulässigkeit weiterhin im Gang.

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