Tötungsdelikt: Wichtiger Zeuge erinnert sich nicht

Das Kriminalgericht Luzern hat am letzten Prozesstag um das Tötungsdelikt von Hohenrain einen Zeugen befragt, der Kontakt zu den beiden Hauptbeschuldigten hatte. Der Zeuge gab an, sich nicht an Details erinnern zu können. Das Urteil wird voraussichtlich am 28. März verkündet.

Christian Hodel

Das Kriminalgericht hat am Freitag, dem vierten Prozesstag, die Beweisaufnahme erneut eröffnet. Der Zeuge war bereits über ein Dutzend Mal von den Behörden befragt worden und hatte auch in Untersuchungshaft gesessen.

Der 41-jährige Kosovare hatte am Abend nach der Tatnacht die beiden Hauptbeschuldigten, seinen 30-jährigen Cousin und dessen 35-jährigen Arbeitskollegen, in einem Restaurant in Killwangen (AG) getroffen. Dort wurde gemäss Anklageschrift über den Vorfall in Hohenrain gesprochen und das weitere Vorgehen besprochen.

Die beiden Hauptbeschuldigten hatten zusammen mit einem dritten Kollegen in der Nacht zuvor in Hohenrain vier junge Brasilianer angegriffen. Der 24-jährige Vilmar Horn, der ein Praktikum auf einem Bauernhof machte, wurde dabei erstochen.

Lange Freiheitsstrafen angedroht

Gemäss Staatsanwaltschaft hat der 30-Jährige, eventuell auch sein älterer Arbeitskollege, zugestochen. Ihnen drohen langjährige Freiheitsstrafen. Der Verteidiger des 30-Jährigen fordert einen Freispruch, der des 35-jährigen eine bedingte kurze Strafe wegen Raufhandels.

Die Befragung des Zeugen vor Gericht wurde damit begründet, dass es noch Widersprüche in den Akten gebe. Das Gericht hoffe, dass der Zeuge mit seinem Wissen umstrittene Fragen klären und Licht ins Dunkel bringen könne, sagte die Vorsitzende.

Der Zeuge erklärte, er habe zu seinem Cousin kein besonders enges Verhältnis gehabt und noch weniger zu dessen Arbeitskollegen. Der Vorfall 2009 habe sein Leben auf den Kopf gestellt. Es sei die schlimmste Zeit seines Lebens gewesen.

Der Zeuge sagte auf die Fragen des Gerichts, es sei lange her. Er könne sich nicht an Details erinnern und wolle nichts sagen, das nicht der Wahrheit entspreche.

Um was es bei dem Treffen in Killwangen gegangen sei, konnte der Zeuge nach eigenen Angaben nicht mehr sagen. Bei Fragen zur Tatwaffe oder zu einem blutigen T-Shirt verwies er auf seine bei Einvernahmen gemachten Aussagen. Erinnern konnte er sich auch nicht daran, dass sein Cousin ihm gestanden habe, möglicherweise zugestochen zu haben.

Eine Frage im Prozess war, ob sich der Arbeitskollege und der dritte Angreifer in ihren Aussagen abgesprochen haben, um den Cousin zu belasten, der sich in den Kosovo abgesetzt hatte. Es wurde aber auch der Verdacht geäussert, die Cousins hätten zusammen gespannt.

Der 35-jährige Beschuldigte hatte so im Prozess ausgesagt, der Zeuge habe ihm nach der Tat Anweisungen zu Vertuschungen gegeben und ihn bedroht. Der Zeuge bestritt dies. Dies sei zum Lachen, sagte er.

Unter Druck gestanden

Der Zeuge sagte, er sei im Gefängnis gewesen, obwohl er ein normales Leben geführt habe, und deswegen unter Druck gestanden. Für jemanden, der nichts getan habe, sei es schlimm, das Gefühl zu haben, ausgeliefert zu sein.

Für den Staatsanwalt und den Verteidiger des Arbeitskollegen brachte die Befragung des Zeugen keine neuen Erkenntnisse. Der Verteidiger des Cousins sagte, es habe sich gezeigt, dass der Zeuge seine früheren Aussagen unter Verhörstress gemacht habe.

Jeder der beiden Hauptbeschuldigten erklärte zum Schluss der Verhandlungen, er habe den Landwirtschaftspraktikanten nicht getötet. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich bekannt gegeben. Als Termin zieht das Gericht den 28. März in Betracht.

sda

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