Mörder von Inwil bleibt auch 35 Jahre nach Tat in Verwahrung

Ein Mörder, der 1987 vom Kriminalgericht Luzern verurteilt worden ist, bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat die Entlassung in die Freiheit oder Halbfreiheit des Mannes wegen der Gefahr, dass er erneut ein Gewaltdelikt begehen könnte, abgelehnt.

Der Verwahrte war 1986 in Inwil nachts betrunken in ein Bauernhaus eingedrungen und erdrosselte im Schlafzimmer die 24-jährige schwangere Bäuerin. Das Kriminalgericht verurteilte den damals 27-Jährigen ein Jahr später zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Verwahrung an.

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