Mörder von Inwil bleibt auch 35 Jahre nach Tat in Verwahrung
Ein Mörder, der 1987 vom Kriminalgericht Luzern verurteilt worden ist, bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat die Entlassung in die Freiheit oder Halbfreiheit des Mannes wegen der Gefahr, dass er erneut ein Gewaltdelikt begehen könnte, abgelehnt.