Regierung legt revidiertes Jagdgesetz vor

Das Kantonale Jagdgesetz soll an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu zählen die zunehmende Verbreitung von Rot- und Schwarzwild sowie das vermehrte Vorkommen von geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber.

Christian Hodel

Mit der Botschaft B 95 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Totalrevision des Kantonalen Jagdgesetzes vor. Das über 25-jährige Gesetz ist fast gänzlich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet und müsse deshalb an die veränderten Artenvorkommen und Wildbestände sowie das seither geänderte Bundesrecht angepasst werden, heisst es in einer Mitteilung.

Im Rahmen der Vernehmlassung sei der Gesetzesentwurf gut aufgenommen und insgesamt positiv gewürdigt worden. Auf Ablehnung stiess der vorgeschlagene Wechsel bei der Verteilung der Jagdpachtzinserträge zwischen Kanton und Gemeinden. Neu sollen zwei Drittel der Jagdpachterträge an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinden gehen. Das entspricht einer Umkehr des bisherigen Verteilschlüssels. Der Regierungsrat hält am vorgeschlagenen Wechsel fest, weil sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons im Zusammenhang mit den Wildtieren durch die geplanten Gesetzesanpassungen kantonal und interkantonal vervielfachen werden. Dies betreffe weniger die gängigen, jagdbaren Arten, sondern immer stärker den professionellen und tierschutzgerechten Umgang mit geschützten Arten wie Luchs, Wolf oder Biber.

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