SB-Gspröch Fabio Scherer

Vorerst keine Rechnung an säumige Gemeinden

Die Luzerner Gemeinden, welche die vom Kanton geforderte Zahl Asylplätze nicht stellen, müssen vorderhand keine Ersatzabgabe zahlen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement habe entschieden, die Rechnungsstellung wegen der ungewissen Entwicklung aufzuschieben, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Der Kanton Luzern rechnet damit, dass weiterhin viele Menschen aus der Ukraine in die Schweiz kommen könnten. Archivaufnahme: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
 

Der Kanton berechnet die benötigten Unterkunftsplätze und die Verteilung der Schutzsuchenden auf die Gemeinden gemäss den Prognosen des Staatssekretariats für Migration SEM. Auf den 1. September hatten 64 der 80 Gemeinden die vom Kanton geforderte Zahl an Unterkünften nicht zur Verfügung stellen können.

Die säumigen Gemeinden müssen vorerst aber keine Ersatzabgabe zahlen. Diese werde erst dann den Gemeinden in Rechnung gestellt, wenn feststehe, dass die vom SEM prognostizierte Entwicklung auch eintreffe, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Falls sich die Zahl der Flüchtlinge anders entwickle als erwartet, werde die von den Gemeinden geforderte Zahl von Unterbringungsplätzen neu berechnet.

Der Kanton verlangt von den Gemeinden, dass sie pro 1000 Einwohnerinnen oder Einwohnern 23,5 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Am 1. September mussten die Gemeinden die Vorgabe zu 75 Prozent erfüllen. Bis zum 1. Dezember gilt zur Zeit ein Erfüllungsgrad von 90 Prozent. Wer die Vorgabe nicht erfüllt, muss dem Kanton eine Ersatzabgabe zahlen.

Wie die Staatskanzlei weiter mitteilte, sind in der Marienburg in Wikon 50 weitere Plätze für Flüchtlinge geschaffen worden. Neu können in dieser temporären Unterkunft, die seit Mitte März in Betrieb ist, somit 200 Personen wohnen. (SDA)

 

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.