Start der öffentlichen Auflage

Heute hat die Gemeinde Eschenbach die öffentliche Auflage der Gesamtrevision ihrer Ortsplanung begonnen. Diese dauert bis am Freitag, 2. Februar. Am kommenden Mittwoch findet eine Informationsveranstaltung statt.

Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Eschenbach liegt seit Mittwoch, 3. Januar öffentlich auf. Foto: Burkhalter Derungs AG / Archiv.
 

Nicht weniger als 24 Dokumente umfassen die Unterlagen, welche die Gemeinde Eschenbach auf ihrer Homepage in der Rubrik «Ortsplanung» zum Studium im Rahmen der öffentlichen Auflage anbietet. Sie berücksichtigen die neuesten Entwicklungen auf Stufe des Kantons, der seinen Vorprüfungsbericht zur Eschenbacher Ortsplanung im Grundsatz positiv formuliert hat. Die Gemeinde hat in den letzten Wochen zusammen mit dem Planungsbüro Burkhalter Derungs die Inhalte in den Planungsbericht aufgenommen. Dieser bildet integraler Bestandteil der öffentlich aufgelegten Dokumente. Während der öffentlichen Auflage können Betroffene gegen die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung Einsprache erheben und für den Verkehrsrichtplan eine Stellungnahme abgeben.

Dem Planungsbericht lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Gemeinde Eschenbach als Einzonungsgemeinde – und somit auch als Wachstumsgemeinde – betrachtet wird. Der Bauzonenbedarf über eine Planungsperiode von 15 Jahren wird aus heutiger Sicht als unzureichend eingestuft. Damit werden Einzonungen zu einem gewissen Mass möglich. Gleichzeitig stellt das Siedlungsleitbild, das der Gemeinderat 2021 beschlossen hat, auch konkrete Massnahmen zur vorliegenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung dar.

Die Gesamtrevision umfasst das Bau- und Zonenreglement, den Zonenplan Siedlung und Landschaft, Baulinienpläne, den Plan betreffend das Eschenbacher Moos, den Verkehrsrichtplan und das Bauminventar. Mit der Gesamtrevision verfolgt die Gemeinde mehrere Ziele, unter anderem auch die Schaffung der Voraussetzungen für Um- respektive Einzonungen im Gebiet Rothli, Alte Kantonsstrasse, Weierhus, Dräje und Höndlen.

Grösse der Gewässerräume
Eine besondere Thematik ist die Herleitung Gewässerräume. Solche Räume werden innerhalb und ausserhalb der Bauzonen unterschiedlich festgelegt. Ihre Ausscheidung erfolgt mit dem Ziel, die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Mit der entsprechenden Dokumentation wird nun den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Vorgehensweise beziehungsweise allfällige Anpassungen bei der Ausscheidung des Gewässerraumes in der Nutzungsplanung der Gemeinde dargelegt und begründet. Bereits an der letzten Gemeindeversammlung im Dezember 2023 wies Gemeindeammann und Mitglied der Ortsplanungskommission Markus Kronenberg darauf hin, dass der Kanton die Räume extensiver auslegen wollte. Dasselbe geschah bei der Festlegung von Wildtierkorridoren. So war der Kanton gemäss Aussage von Kronenberg ebenfalls grosszügiger in der Auslegung, was bei einigen Landwirten zu einem gewissen Missmut führte.

Im Anschluss an die öffentliche Auflage wird eine Einspracheverhandlung folgen und nochmalige Anpassungen an der Gesamtrevision der Ortsplanung vorgenommen. Danach folgt die Urnenabstimmung, die gemäss Markus Kronenberg idealerweise spätestens am 9. Juni folgen soll. Es sei wichtig, dass bauwillige Personen baldmöglichst über die nötige Gewissheit verfügen, wenn sie ein Bauvorhaben realisieren möchten. Letzte Instanz wird das Gremium des Regierungsrats sein, das die Gesamtrevision genehmigt. Aktuell wird eine solche auf Ende 2024 als möglich erachtet, womit ein langjähriges Projekt sein Ende finden würde. Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung datiert von 1995. (gk/ds)

-----------------------------------------------------

Mittwoch, 10. Januar, 19 Uhr, Informationsveranstaltung «Gesamtrevision der Ortsplanung, Lindenfeldsaal.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.